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Fahrpreise


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In Mosbach werden die Taxi-Tarife von der Verkehrsbehörde in Absprache mit den verschiedenen Vertreterinnen und Vertretern des Taxigewerbes festgesetzt. Jeder Inhaber einer Konzession ist verpflichtet, seine(n) Taxameter einmal pro Jahr bei einer dafür zugelassenen Einrichtung überprüfen und eichen zu lassen; jeder Taxifahrer und jede Taxifahrerin ist per Gesetz gebunden, innerhalb des Tarifgebiets mit eingeschaltetem Taxameter zu fahren.

Der Fahrpreis aller Taxi Unternehmen wird zentral vom Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis in dessen "Verordnung über Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen" (Taxiverordnung) festgelegt. Der Paragraph 3 legt hierbei folgende Beförderungsentgelte im Pflichtfahrgebiet fest (Auszug): nok_wappen

Preise für Taxen mit bis zu 4 Fahrgastplätzen

Tarifstufe 1: bei Rundfahrten (Fahrten, die am Bestellungsort beginnen und enden)
Grundpreis (einmalige Berechnung) € 2,50
Kilometerpreis € 0,80 / km (125,00 m = € 0,10)
Zeitpreis € 23,00 / h (15,65 Sek. = € 0,10)





Tarifstufe 2: bei Zielfahrten (Fahrten, bei denen der Fahrgast nicht zum Bereitsstellungsort zurückkehrt)
Grundpreis (einmalige Berechnung) € 2,50
Kilometerpreis (bis 3.000 m) € 1,80 / km (55,56 m = € 0,10)
Kilometerpreis (ab 3.000 m) € 1,50 / km (66,67 m = € 0,10)
Zeitpreis € 23,00 / h (15,65 Sek. = € 0,10)







Preise für Großraumtaxen (ab 5 Fahrgastplätzen)

Tarifstufe 3: bei Zielfahrten (Fahrten, bei denen der Fahrgast nicht zum Bereitsstellungsort zurückkehrt)
Grundpreis (einmalige Berechnung) € 2,50
Kilometerpreis € 1,80 / km (55,56 m = € 0,10)
Zeitpreis € 23,00 / h (15,65 Sek. = € 0,10)





Für längere Fahrten, die über das Pflichtfahrgebiet hinausgehen, können pauschale Preise vor Fahrtbeginn ausgemacht werden.

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Für die Mitnahme von Gepäck und Tieren können Zuschläge zwischen € 0,50 bei Gepäck von 15 bis 50 kg und Kleintieren und 1,00 bei Gepäck von mehr als 50 kg und sperrigen Gegenständen, jedoch maximal in Höhe von € 2,56.